AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Trainingshallen in der Schlosserstraße 4, 5082 Grödig [CrossFit Untersberg, kurz CFUB und Kraftwerk Untersberg, kurz KWUB], betrieben von „Mag.a Sonja Jungreitmayr / MyBodyCoach / movement education & science“ im Weiteren MBC abgekürzt:

§1 eigene Gesundheit und Trainingseignung

MBC kann nicht überprüfen, ob eine Person für das Training medizinisch geeignet ist – es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die am Training interessierte Person bzw das Mitglied erklärt daher, in geeigneter physischer und psychischer Verfassung zu sein, um aktive und passive Bewegungen ohne etwaige Schäden durchführen zu können. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr und selbstverantwortlich! 

§2 Hausordnung 

Die am Training interessierte Person bzw das Mitglied erklärt sich einverstanden, die Hausordnung (in der Halle ausgehängt) zu befolgen. MBC ist berechtigt, die Hausordnung zu ändern. 

§3 Dauer der Vereinbarung bzw. des Vertrages 

Die Kundenvereinbarung ist gültig, sobald beide Parteien das Anmeldeformular unterschrieben haben. 

§4 Vertragsarten aufgrund von Laufzeit 

a) Unbefristete Verträge: Unbefristete Verträge werden auf unbestimmte Zeit ab Unterzeichnung des Vertrages abgeschlossen. Das erste Monat wird aliquot berechnet, die Folgemonate werden laut Preisliste und demnach gewählten Vertrag in Rechnung gestellt. Sie können unter Beachtung einer 8wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten seitens des Mitglieds gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Beispiel: Eine per Mail am 28.09.2019 eingelangte Kündigung bewirkt das Vertragsende per 30.11.2019.

b) Jahresverträge: Jahresverträge werden über eine Laufzeit von 12 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages abgeschlossen. Das erste Monat wird aliquot berechnet, die Folgemonate werden laut Preisliste und demnach gewählten Vertrag in Rechnung gestellt. Bei monatlicher Zahlung ist der entsprechende Betrag bis spätestens 5. dM im Voraus fällig. Bei jährlicher Zahlung dh einmaliger Bezahlung des gesamten Jahrestarifs wird die Gesamtsumme um einen jeweiligen Monatsbeitrag reduziert. 

Jahresverträge verlängern sich automatisch, wenn nicht 8 Wochen vor Vertragsablauf die Kündigung in Schriftform einlangt bzw bei Vertragserrichtung nicht ausdrücklich auf Ablauf des Vertrages bestanden wird. Die allfällige Verlängerung erfolgt dann um weitere 12 Monate.

§5 Vertragsunterbrechungen

Vertragsunterbrechungen müssen minimal 1Monat und können maximal 4Monate betragen. Unterbrechungen unterhalb oder überhalb dieser Grenzen sind nicht möglich. Die Vertragsunterbrechung muss mindestens 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben werden.

§6 Vertragsarten aufgrund von Limitierung der Kursbesuche

a) Verträge, die auf zwei Kursbesuche pro Woche limitiert sind. Diese Verträge beinhalten maximal zwei gecoachte Kurse wie zB WOD oder Technik-Trainings. Freies Training zu den angegebenen Öffnungszeiten ist unlimitiert möglich, sofern diese Einheiten freie Plätze aufweisen. Eine Platzgarantie kann nicht gegeben werden.

b) Unlimitierte Verträge: Diese Verträge beinhalten eine unlimitierte Anzahl an Kursbesuchen pro Woche wie auch unlimitiertes, freies Training zu den angegebenen Öffnungszeiten.

§7 Vorzeitiges Auflösen von Jahresverträgen

Jahresverträge können vorzeitig jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Gleich wie bei unbefristeten Verträgen wird der vorzeitig gekündigte Jahresvertrag nach einer 8wöchige Kündigungsfrist aufgelöst. Zusätzlich wird die Differenz der Beiträge zum unbefristeten Modell errechnet. Diese Differenz ist die Aufzahlung, die bei Vertragsende fällig ist um die Auflösung abzuschließen. Beispiel: Jahresvertrag wird am 01.04. abgeschlossen und am 31.07. vorzeitig gekündigt. Das Vertragsende wird mit 30.09. festgesetzt und eine Nachzahlung für den Zeitraum 01.04. bis 30.09. wird fällig. Die Mitgliedschaft hat somit in Summe genau so viel gekostet, als wäre ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen und gekündigt worden.

§8 Preise und Vertragsarten
Aktuelle Preise und Vertragsarten liegen in den Trainingshallen zur Einsicht auf.

§9 Verstöße gegen die Hausordnung

Bei grober Missachtung der Hausordnung und wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder Nicht Befolgen der Anweisungen der Mitarbeiter kann seitens MBC ein Hausverbot und die sofortige Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden. Auch bei rufschädigendem Verhalten des Kunden/der Kundin gegenüber MBC behält sich MBC eine sofortige Vertragsauflösung vor. In all jenen Fällen werden bereits bezahlte Beiträge einbehalten. 

§10 Trainingsverhinderungen

Trainingsverhinderungen wie zB Krankheit (Dauer > 1 Monat), Schwangerschaft oder Umzug weiter als 40km von der Trainingsstätte entfernt, sind Gründe in denen die Kulanzregelung in Kraft tritt und der Vertrag nach Absprache ehestmöglich aufgelöst oder stillgelegt werden kann. Bei Auflösung eines Jahresvertrages tritt §6 in Kraft.

§11 Sachbeschädigungen
Sachbeschädigungen, die vor, während oder nach der Nutzung der Trainingshallen durch das Mitglied direkt oder auch indirekt verursacht werden, gehen zu Lasten des Mitglieds bzw des/der Nutzers/Nutzerin.

§12 Aufrechnung
Eine Aufrechnung von Forderungen des Mitglieds gegenüber dem UFZ aus dieser Kundenvereinbarung ist ausgeschlossen.

§13 Haftung

Für Verletzungen, sonstige Gesundheits- oder Sachschäden, die im Rahmen der Benutzung der Hallen (CFUB & KWUB) entstehen, wird keine Haftung übernommen.

MBC übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld und dergleichen. Die Aufbewahrung erfolgt auch in den Garderobenschränken auf eigene Gefahr. Die Garderobenschränke sind unversperrt und können durch selbst mitgebrachte Vorhängeschlösserverschlossen werden. MBC  haftet nicht für die Schlösser oder den Inhalt der Schränke. Die Schränke sind nach jeder Nutzung ausnahmslos zu räumen, bei Zuwiderhandlung behält sich MBC  vor, die Schlösser zu zerstören und den Inhalt der Fächer zu entsorgen. 

Es werden keinerlei Haftungen für Sach- und Körperschäden die dem Kunden durch Benützung von Gerätschaften oder Anlagen von MBC entstehen und für solche die ihm durch dritte Personen zugefügt werden, übernommen. Es obliegt dem Kunden, bei Benützung von Gerätschaften oder Anlagen Gebrauchsvorgänge beim Personal, vor allem hinsichtlich der Fitnessgeräte und Spezialbereiche zu erfragen. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. 

Wird es MBC aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich,  Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Benützung der Anlage und der Gerätschaften ist nach Maßgabe der Verfügbarkeit möglich und das Mitglied kann aus einer etwaigen Nichtbenutzbarkeit keinerlei Ansprüche geltend machen. 

§14 Betreuung

Die Betreuung durch Coaches (=Trainer_innen) ist im jeweiligen gewählten Umfang inkludiert. Persönliche Betreuung über das Maß der Gruppenkurse (=Personal Training) ist nicht in den Verträgen inkludiert. 

15 Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten können jederzeit unter www.crossfit-untersberg.at eingesehen werden. MBC behält sich vor, wegen besonderer Veranstaltungen, Renovierungen- und Erneuerungsarbeiten, Wartungen oder Sonstigem an 14 Tagen pro Jahr geschlossen zu bleiben. In diesem Fall erfolgt eine rechtzeitige Ankündigung eines solchen Sonderfalles mindestens 10 Tage im Voraus. Die Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen obliegen der Geschäftsführung. 

§16 Datenschutz

Mit meiner Unterschrift erteile ich die jederzeit widerrufbare Zustimmung zur Verwendung meiner persönlichen Daten durch MBC,  insbesondere der Daten, die im Zuge der Anmeldung bekannt gegeben wurden und allen Daten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen seitens MBC anfallen, auch wenn es sich um sensible Daten handelt. Die Verwendung meiner Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten durch MBC Salzburg, insbesondere zu organisatorischen Zwecken. Die Zustimmung zur Verwendung der persönlichen Daten kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden, jedoch kann danach die Mitgliedschaft nicht mehr aufrechterhalten werden. Die genaue Datenschutzerklärung kann jederzeit online auf www.crossfit-untersberg.at eingesehen werden.

§17 Gerichtsstand, Rechtswahl, sonstiges

a) Es gibt keine mündlichen Nebenabreden.

b) Es wird österreichisches Recht vereinbart. Bei Streitigkeiten aus gegenständlichem Vertrag wird, soweit rechtlich zulässig die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Salzburg vereinbart.

18 Urheberrecht

Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet.Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

19 Nutzung von Videomaterial und sonstigen Aufnahmen

In den von MBC betriebenen Hallen CFUB und KWUB können durch die oder im Auftrag von MBC Fotografien und/oder Filme bzw. Audioaufnahmen erstellt werden. Mit der Nutzung der Hallen nimmt die nutzende Person zur Kenntnis und gibt weiters die ausdrückliche Erlaubnis, dass Fotografien, Video- wie auch Audiomaterialien, auf denen die nutzende Person erkennbar oder unerkennbar abgebildet ist, zur Presse-Berichterstattung wie auch Werbung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten von MBC veröffentlicht werden können.